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Landesprüfungsamt
für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen
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Anerkennungen


Wenn Sie im Besitz einer Anerkennung von Leistungen als Teil einer Ersten Staatsprüfung sind (in der Regel durch eine Bezirksregierung ausgestellt), können Sie in zahlreichen Fällen auch an der Universität Bielefeld im Rahmen des Modellversuches die fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen mit dem Ziel der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an Schulen erbringen.

Sie sollten sich zwecks Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen spätestens zu Beginn Ihres Studiums mit dem Landesprüfungsamt in Verbindung setzen, um über den organisatorisch zweckmäßigen und prüfungsrechtlich abgesicherten Studiengang Klarheit zu erlangen.

In der Regel soll einer der beiden folgenden Wege beschritten werden:

Falls die Teilanerkennung nur eines Faches (oder einer Fachwissenschaft) vorliegt (einschl. der schriftlichen Hausarbeit), ist der Bachelorabschluss im geeigneten Lehramtsprofil erforderlich (Kernfach: Weiteres Fach, Nebenfach: Erziehungswissenschaft ergänzt durch weitere erforderliche Studienleistungen wie die Didaktik des anerkannten Faches).
Wurde die schriftliche Hausarbeit nicht anerkannt, ist die Bachelorarbeit mit zusätzlichen Anforderungen zu versehen.

Wurde eine Teilanerkennung eines Faches (bzw. einer Fachwissenschaft) und der Erziehungswissenschaft beschieden, ist die Zulassung zum Master of Education zu beantragen (Beratungsverfahren), um im Master Ed. das fehlende Fach (sowie weitere Leistungen) mit dem Masterzeugnis abzuschließen.

Über diese beiden Wege wird je nach Anerkennungsumfang bedarfsgenau sichergestellt, dass die fehlenden Leistungen mit einem Bielefelder Hochschulabschluss erbracht werden, der die nach § 50 LPO 2003 erforderliche Rechtsgrundlage zur Erstellung des Lehramtszeugnisses darstellt.

Das Lehramtszeugnis wird beantragt mit diesem
Formular.
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