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Landesprüfungsamt
für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen
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Weitere Befähigungen

 

Auf dieser Seite können Sie sich informieren, wie Sie

  • im Rahmen Ihres erworbenen Lehramtes ein weiteres Unterrichtsfach (gem. § 29 LPO 2003)
  • oder zu Ihrem Lehramt ein weiteres Lehramt (gem. § 41 LPO 2003)

erwerben können.

Zur Erweiterungsprüfung ("Drittfach") rufen Sie bitte die folgende Website des Zentrums für Lehrerbildung Studienprogramme auf. Hier können Sie das jeweilige Studienprogramm finden und das Formular zur Vereinbarung über die Studien- und Prüfungsanforderungen herunterladen.
Die Vereinbarungen (Original und Kopie) geben Sie bitte im Landesprüfungsamt ab (N4 - R.100 oder 106), das Original kann zeitnah, mit der erforderlichen Unterschrift versehen, abgeholt werden.

Die grundlegende Information über die Rechtsgrundlage finden Sie unter "Rahmenbestimmung Erweiterungsprüfung".

Für den Erwerb eines weiteren Lehramtes lesen Sie bitte unter "Rahmenbestimmung Weiteres Lehramt".
Die für das weitere Lehramt erforderlichen Studienprogramme stellen Ihnen in Absprache mit dem Landesprüfungsamt die zuständigen Fachberater/innen in den Fakultäten zusammen, die Programme sind vor Aufnahme des Studiums den Fakultäten und dem Landesprüfungsamt zur Abzeichnung vorzulegen.

Entsprechende Antragsunterlagen zur Ausstellung des Zeugnisses finden Sie im Kontext Formulare.

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