Aufgaben und Struktur des Landesprüfungsamtes für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen sind in der Lehramtsprüfungsordnung und der Geschäftsordnung beschrieben:
Die Aufgabenstellung umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung der Ersten Staatsprüfung im Zusammenwirken mit den Hochschulen. Es informiert und berät die Hochschulen in grundsätzlichen Fragen der Gestaltung von Lehramtsstudiengängen und der Erstellung von Studienordnungen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben arbeitet es mit den Hochschulen, deren Fachbereichen, den akademischen Prüfungsämtern, den Zentren für Lehrerbildung und den Praktikumsbüros zusammen. In Zusammenarbeit mit den Studienberatungen der Hochschule berät es die Studierenden in Fragen der Studien- und Prüfungsgestaltung.
Es ist Widerspruchsbehörde bei Widersprüchen gegen Bescheide, die das Landesprüfungsamt im Zusammenhang mit der Ersten Staatsprüfung erlässt.
Das Landesprüfungsamt ist in den Dienstbereich Zentrale Verwaltung und in Geschäftsstellen an den Hochschulstandorten gegliedert, die die Geschäfte des Landesprüfungsamtes vor Ort wahrnehmen.
Zur Gewährleistung der staatlichen Verantwortung für die inhaltlichen Anforderungen wirkt das Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen bei der Entwicklung von Studien- und Prüfungsordnungen für die Bachelor- und die Master-Studiengänge beratend mit. Das Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen und das Akademische Prüfungsamt prüfen auf Antrag des oder der Studierenden gemeinsam, ob alle erforderlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Zeugnisse vorliegen. Liegen die Voraussetzungen vor, erteilt das Akademische Prüfungsamt ein Zeugnis über die bestandene Master-Prüfung und das Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen über die bestandene Erste Staatsprüfung.
Die Internetseiten der zentralen Verwaltung und der Geschäftsstellen sind über die Menüspalte (Dienstbereiche) direkt erreichbar.